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Bund fördert Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstelle im Landkreis Schaumburg mit 192.000 Euro

Der Betreuungsverein BUBIS e.V. aus Stadthagen erhält für die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung vom Bund 192.000 Euro für die Einführung einer Teilhabeberatungsstelle für den Landkreis Schaumburg.

Ich gratuliere BUBIS e.V. ganz herzlich. Ich freue mich sehr, dass der seit 2011 bestehende Verein für die Förderperiode 2018 bis 2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 192.000 Euro erhalten wird.

BUBIS e.V. übernimmt die rechtliche Betreuung von Menschen, die durch Krankheit und Beeinträchtigungen ihre Interessen nicht wahrnehmen können und unterstützt sie dabei, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten.

Die neue Aufgabe des Betreuungsvereines BUBIS ist es, eine unabhängige Beratungsstelle für den gesamten Landkreis Schaumburg einzurichten, die zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen dient.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert diese von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot. Das kann nicht stark genug gewürdigt werden.

Das Projekt, das vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 läuft, wird die Teilhabeberatung für den ganzen Landkreis Schaumburg ermöglichen. Dafür sind auch weitere Anlaufstellen in den umliegenden Kleinstädten sowie ein Beratungsmobil angedacht.

Die Beratung wird durch Betroffene erfolgen, die aus der eigenen Erfahrung viel Kompetenz mitbringen. Das ermöglicht eine wirklich niederschwellige Beratung von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern.

Die Beratung ist grundsätzlich barrierefrei angelegt – ob räumlich, telefonisch oder durch das Beratungsmobil. Das erleichtert den Zugang. Im Zentrum der unabhängigen Beratung steht die Hilfe und Orientierung für Betroffene, bevor etwaige Leistungen beantragt werden.

Ich freue mich sehr, dass es diese unentgeltliche Beratung von Menschen mit Behinderung nun im Landkreis Schaumburg durch den Verein BUBIS e.V. geben wird

Die Mitteilung zu den Förderbescheiden wurde am 15. Dezember 2017 vom BMAS an die Zuwendungsempfänger versandt.