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Mein Kommentar in der HamS zum Streit in der Union

DIE HARKE am Sonntag hat mir vier Fragen zum aktuellen Unionsstreit gestellt. Lest hier das gesamte Interview:

1. Können Sie verstehen, warum sich Frau Merkel in der Flüchtlingsfrage – mal wieder – von Herrn Seehofer vor sich hertreiben lässt? Hat sie denn wirklich alles falsch gemacht?

2. Haben Sie eine Erklärung dafür, warum ein Mann wie Herr Seehofer mit dem so sensiblen Amt des Innenministers betraut wurde?

3. Wäre es wirklich der Weltuntergang, wenn sich die CSU von der CDU abspaltete?

4. Ist in Deutschland wirklich kein Platz für Geflüchtete?

Diese Fragen richtete DIE HARKE am Sonntag an die heimischen Bundestagsabgeordneten Marja-Liisa Völlers (SPD), Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), Maik Beermann und Axel Knoerig (beide CDU). Hier die Antworten:

Marja-Liisa Völlers:

1. Wer wen in der Union vor sich hertreibt und wer was angeblich falsch macht, ist für mich nicht entscheidend. Was zählt, ist, dass wir eine gute Politik machen, die das Leben der Menschen spürbar verbessert. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir eine gute Grundlage dafür gelegt. Den gilt es jetzt umzusetzen. Eine inszenierte Debatte von Seehofer und Söder zählt für mich definitiv nicht zu den Dingen, die unser Land voran bringen. Ganz im Gegenteil. Das ist ein durchschaubares Manöver im Hinblick auf die bayrische Landtagswahl im Oktober. Der Streit innerhalb der Union geht zu Lasten des Zusammenhalts in unserem Land und in Europa. Das können wir wirklich nicht gebrauchen.

2. Das Innenministerium wird für gewöhnlich gern von den „Hardlinern“ einer Partei besetzt. Insofern kam die Personalie wenig überraschend für mich. Wenn ich aber sehe, wie rücksichtslos Herr Seehofer dieses Amt für seine CSU-Interessen ausnutzt, dann stellt sich mir schon die Frage, ob er der Richtige für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist. Mit seinem Alleingang in Sachen Asylrecht hat er vergangene Woche nicht nur den parlamentarischen Betrieb lahm gelegt, sondern verstößt damit ganz nebenbei noch gegen gültiges EU-Recht.

Und das alles nur, weil er und seine CSU Panik vor der Bayernwahl haben. Seehofer beharrt darauf: Wer schon in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hat, soll an der Einreise gehindert werden. Das ist faktisch aber nicht mit geltendem europäischem Recht vereinbar. Denn das schreibt fest, dass jeder Geflüchtete in Deutschland Anspruch auf die individuelle Prüfung seines Antrags hat. Ohne diese Prüfung darf also gar nicht einfach zurückgewiesen werden.

3. Ich denke nicht, dass es dazu kommen wird. Die CSU wird weder aus der aktuellen Regierung ausscheiden wollen noch hat sie Interesse an möglichen Neuwahlen. Die viel bedeutendere Frage in dem Zusammenhang ist doch: Wie viel Schaden wird die CSU bis zum Kompromiss noch anrichten? Seehofer und Söder beeinflussen mit rechtspopulistischen Aussagen den politischen Diskurs in unserem Land massiv. Sie säen Zwietracht und gefährden damit den Zusammenhalt in Deutschland und Europa. Dagegen stemme ich mich mit aller Kraft. Und zum Glück tut das die große Mehrheit der politischen Kräfte in unserem Land.

4. Das ist Quatsch. Wer bei uns berechtigterweise Schutz sucht, ist willkommen! Wir brauchen keinen nationalen Alleingang, sondern eine europäische Lösung. Eine funktionierende und menschenwürdige Asyl- und Flüchtlingspolitik kann nämlich nur auf europäischer Ebene gelingen. Ich erinnere an der Stelle auch gern noch einmal die Kolleginnen und Kollegen der CSU an unseren gemeinsamen Koalitionsvertrag. Darin steht auf Seite 103: „Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge“.

Maik Beermann:

1. Die in 2015 gefällte Entscheidung der „Grenzöffnung“ (seit Schengen gibt es keine Binnengrenzen in dem Sinne mehr) in einer Ausnahmesituation war grundsätzlich richtig und hat ein großes Maß an Solidarität in Europa gezeigt und den Druck von vielen Ländern genommen, die mit der Situation überfordert waren. Eine Ausnahmesituation hat es aber für gewöhnlich an sich, dass sie auch irgendwann beendet wird. Aus einer Ausnahme darf kein dauerhafter geduldeter rechtsstaatlicher Kontrollverlust und eine Überforderung der Gesellschaft werden.

Die Menschen in Deutschland haben ein gutes Gespür für Gerechtigkeit und wissen, wann diese nicht mehr gegeben ist, denn unkontrollierte Einwanderung ist kein zukunftstaugliches Konzept für ein Land. Es schafft und verstärkt Probleme, die wir für Jahrzehnte haben werden. Daher ist es Sache des Innenministers hier Vorschläge zur Lösung der Probleme zu machen, denn wenn wir zu keiner brauchbaren europäischen Lösung kommen, müssen wir für uns selbst beginnen zu handeln.

2. Horst Seehofer ist ein erfahrener und erfolgreicher Politiker – Bayern ist das erfolgreichste Bundesland in Deutschland. Ich persönlich habe keine Zweifel an seiner Eignung als Innenminister. Bayern ist führend in vielen Aspekten und hatte auch während der Flüchtlingskrise – und noch heute – eine Schlüsselrolle bei der Aufnahme der Menschen aufgrund seiner Landesgrenzen.

Man hat dort sehr viele Erfahrungen gesammelt, die andere nicht in dieser Form und Ausprägung haben. Es ist vielleicht nur folgerichtig, jemanden mit einem starken Gefühl für Identität und Heimat zum Innenminister zu machen, der sich mit den drängenden Fragen der Integration befassen muss.

3. Die Konsequenzen einer Trennung von CDU und CSU wären gravierend für Deutschland. Die Gründung einer CDU in Bayern und die Gründung von CSU Landesverbänden im Rest des Landes würde zu einer Aufsplitterung des Parteiensystems führen, die jede zukünftige Regierungsbildung dauerhaft sehr problematisch werden ließe. Wir hätten 7 Parteien mit Ergebnissen irgendwo zwischen 5-22 Prozent. Für eine stabile Regierung müssten sich dann bis zu 4 Parteien zusammenfinden.

Natürlich stellt die CSU auch heute Forderungen bei Koalitionsverhandlungen, aber die werden weitestgehend innerhalb der Union geklärt, was den Prozess wesentlich vereinfacht. Wir brauchen zudem nicht nochmal zwei Parteien, die sich dann monatelang mit Umstrukturierungsmaßnahmen mit sich selbst beschäftigen werden. Was wir brauchen ist Stabilität und keine spanischen oder niederländischen Verhältnisse.

4. Diese Frage erübrigt sich, denn wir haben aktuell ca. 970.000 geflohene Menschen bei uns. Die aktuelle Diskussion dreht sich auch nicht um eine Beendigung des Asylrechts, sondern um die Durchsetzung bestehender Regelungen und eine längst überfällige Ordnung des Systems. Niemand versteht es, wieso bereits abgelehnte Asylbewerber nochmal unbehelligt einreisen und die Gutherzigkeit der Helfer und Ehrenamtlichen sowie die Ressourcen des Staates damit ausnutzen dürfen, welche dann den echten Fällen nicht zu Gute kommen können.

Menschen die Asyl oder Schutz als Flüchtlinge in Deutschland beantragen, werden dieses auch weiterhin bekommen können. Wir müssen aber prüfen, wer diese Menschen sind und ob Flucht- oder Asylgründe wirklich vorliegen oder ob andere Interessen eine Rolle spielen. Es ist auch eine Sicherheitsfrage die Identität und Intention einwandfrei festzustellen.

Die Zuständigkeit von in anderen europäischen Ländern registrierten Personen ohne Begrenzung auf Deutschland zu übertragen übersteigt auch unsere Aufnahmefähigkeit. Wie sagte es doch unserer Altbundespräsident Joachim Gauck: „Unsere Herzen sind groß, aber unsere Möglichkeiten sind endlich – das kann ich so vollends unterschreiben.

Axel Knoerig:

1. Die Bundeskanzlerin hat sich immer für eine europäische Lösung der Flüchtlingsfrage auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eingesetzt und wird das auch auf dem Ratsgipfel am 28./29. Juni in Brüssel tun. Sie hat das in dieser Woche auch in Gesprächen mit dem französischen Präsidenten Macron, dem EU-Kommissionspräsidenten Juncker und dem italienischen Premierminister Conte so bekräftigt.

Die Differenzen mit Seehofer bestehen in dem Punkt, dass Merkel die von der CSU präferierte nationalstaatliche Lösung der Abweisung bzw. Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze ablehnt, weil diese Lösung nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt ist. Darüber hinaus sieht Merkel in der nationalstaatlichen Lösung keine Alternative, da die Aus- und Abweisungszahlen gering sein werden, weil es mit den angrenzenden Staaten bilaterale Verträge und Zustimmung zu den aufzunehmenden Flüchtlingen geben muss.

Auf Bitten der Kanzlerin hat Juncker an diesem Sonntag einen Minigipfel in Brüssel einberufen, um die Chance bilateraler Rücknahmeabkommen auszuloten. An diesem Gipfel nehmen EU-Staaten teil, die hohe Flüchtlingsquoten zu verzeichnen haben: Österreich, Italien, Frankreich, Griechenland, Bulgarien und Spanien.
Die Ergebnisse fließen in den Ratsgipfel am 28./29. Juni ein und werden zeigen, inwieweit eine Reform der Dublin-III-Verordnung möglich ist und darüber hinaus bilaterale Verträge der EU-Mitgliedsstaaten zur Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen auf den Weg gebracht werden. Wenn es auf europäischer Entscheidungsbasis auch bilaterale Vertragslösungen zwischen den Mitgliedsstaaten geben sollte, wird es weitere Abstimmungen zwischen CDU und CSU in der Fraktionsgemeinschaft im Bundestag geben. Der Bundesinnenminister wird diese dann umsetzen.

2. Zwischen den Koalitionspartnern wurde die Aufteilung der Ressorts vereinbart. CDU und CSU haben das mit jeweils eigenen Parteivorstandssitzungen und Veranstaltungen abgestimmt. Die CSU bekam das Innenressort zugesprochen. Die Entscheidung über Horst Seehofer ist damit innerhalb der CSU gefallen. Seehofer hat lange Erfahrungen in der Bundespolitik und war von 1992 bis 1998 Bundesminister für Gesundheit und von 2005 bis 2008 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

3. CDU und CSU sind eigenständige Parteien, die seit 1949 eine Fraktionsgemeinschaft im Bundestag eingehen. Seitdem ist für jede neue Legislaturperiode – diesmal also zum 19. Mal – diese Fraktionsgemeinschaft erneuert und vertraglich festgelegt worden. Darin erklären beide Parteien, auf Bundesebene nicht miteinander konkurrieren zu wollen, weil sie grundsätzlich gleiche politische Ziele programmatisch verfolgen und einheitlich auftreten.

In tagespolitischen Fragen gibt es zwischen beiden Parteien bisweilen Unterschiede in der Bewertung, weil die CSU aufgrund ihrer regionalen Begrenzung landespolitische Fragen in die Bundespolitik bringt. Diese werden in der Fraktionsgemeinschaft immer im Dialog und in Kooperation überwunden.

Dass die CSU in der Flüchtlingsfrage eine nationalstaatliche Lösung der europäischen vorzieht, ist damit zu erklären, dass die gesamten Flüchtlingsströme seit 2015 über die bayerische Grenze nach Deutschland gekommen sind und die CSU im Vorfeld der Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 ihr innenpolitisches Profil gegenüber der AfD zu schärfen und abzugrenzen sucht.

Beide Parteien sehen auch zurzeit keinen Grund, diese Fraktionsgemeinschaft aufzugeben. Würde diese aufgelöst, hätte das zur Folge, dass die CSU bundesweit zur Bundestagswahl antreten würde und die CDU auch in Bayern. An dieser Konstellation hat niemand in der Fraktionsgemeinschaft ernstes Interesse.

4. Deutschland ist der einzige Mitgliedsstaat in Europa, der ein Grundrecht auf Asyl verfassungsrechtlich verankert hat. Die Mitglieder des verfassungsgebenden Parlamentarischen Rates haben das 1949 vor dem Hintergrund der totalitären Erfahrungen mit dem Dritten Reich und der dadurch ausgelösten Flüchtlingsströme so beabsichtigt. Mit der Grundgesetzreform von 1994 wurde in Art. 16a Grundgesetz der Asyltatbestand zwar eingeschränkt und präzisiert. Dennoch gilt nach wie vor, dass Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die existenziell bedroht sind, ein befristetes Bleiberecht in Deutschland haben, wenn sie ein geregeltes Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.

Katja Keul:

1. Mir geht es da wie Jakob Augstein diese Woche: „ Ich müsste mich eigentlich freuen. Aber ich freue mich nicht. Ich habe mir das Ende der Ära Merkel wirklich schon lange gewünscht. Aber doch nicht so. Doch nicht für die eine Sache, die sie richtig gemacht hat!“

2. Bei der Verteilung von Posten geht es häufig um Machtfragen. Die Kanzlerin musste dazu ihre Gegenspieler in die Regierung einbinden in der Hoffnung sie dadurch zu neutralisieren. Als Innenminister untersteht Seehofer immerhin ihrer Richtlinienkompetenz, worauf sie ihn ja kürzlich erst treffend hingewiesen hat.

3. Im Gegenteil, es wäre die lang erwartete Rückführung auf den Normalzustand. Die CSU vertritt eben nicht die Interessen des gesamten deutschen Volkes, sondern allein die eines einzigen Bundeslandes. Diese Partikularinteressen finden daher regelmässig überproportionale Berücksichtung im gesamtdeutschen Parlament. Auch die Wählerinnen und Wähler in Bayern werden in ihrem Wahlrecht beschränkt, weil sie nicht die Möglichkeit haben die Partei der Kanzlerin zu wählen. Die Beendigung dieser verfassungsrechtlich bedenklichen Sonderrolle ist überfällig.

4. Mit unserer Wirtschaftskraft und unserem Fachkräftemangel sind wir gut gerüstet, um Geflüchtete aufzunehmen und zu integrieren, wenn wir das wollen. Das setzt aber den politischen Willen voraus, die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Der Zusammenbruch der Asylverwaltung 2015 war durch Fehlplanungen der politischen Führung verursacht und hat Ängste und Verunsicherung in der Bevölkerung verursacht. Jetzt ist es Aufgabe der politischen Führung, Vertrauen wieder herzustellen.

Wer stattdessen mit den Ängsten Politik macht, betreibt das Geschäft der Rechtspopulisten. 2017 kamen auch nur noch ein Fünftel soviele Asylsuchende hier an wie 2015. Im Vergleich mit Ländern, wie Libanon, Türkei oder Jordanien, die ein Vielfaches an Flüchtlingen im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl und ihrer Wirtschaftskraft aufgenommen haben wie wir, sollten wir eine gewisse Demut bewahren.