Unlängst habe ich mich mit Petra Bauer, der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Nienburg, und den Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen im Landkreis getroffen.
Im Herbst feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht. Seit November 1918 hat sich viel in Sachen Gleichstellung in Deutschland getan. Nach unseren Gesetzen haben Männer und Frauen die gleichen Rechte und Pflichten. Doch diese Gleichstellung wird nicht immer praktiziert. In den Köpfen der Menschen scheint die Gleichwertigkeit der Geschlechter noch nicht überall angekommen zu sein. Deswegen war es mir wichtig, mit den zuständigen Beauftragten im Landkreis zu sprechen. Wo gibt es Probleme? Wo können und müssen wir nachbessern?
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten seien noch nicht hinlänglich bekannt, waren sich im Gespräch alle Beteiligten einig. In der Niedersächsischen Verfassung heißt es: „Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“ Und genau hier setzt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an. Sie achten darauf, dass die Gleichberechtigung auch wirklich umgesetzt wird, indem sie zum Beispiel in Einstellungsverfahren involviert sind.
Petra Bauer und ihre Kolleginnen würden es begrüßen, wenn es mehr hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte gäbe. Bisher müssen nur Kommunen mit über 20.000 Einwohnern die Stelle hauptamtlich besetzen. In den übrigen Kommunen sind die Gleichstellungsbeauftragten nur nebenberuflich oder gar ehrenamtlich tätig. Gerade in ländlichen Regionen wie dem Landkreis Nienburg wird diese Einwohnerzahl jedoch nur selten erreicht. Eine Erhöhung der Arbeitszeit wäre ebenfalls sinnvoll. Mancher Gleichstellungsbeauftragten bleibe für ihre Aufgabe nur fünf Stunden pro Woche. Das reiche bei weitem nicht aus, so Bauer, immerhin sei ihr Auftrag in der Verfassung festgeschrieben. Dadurch, dass einige neben ihrer Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte auch Mitarbeiterinnen der Verwaltung sind, kommen sie in einen ungünstigen Rollenkonflikt. Als Mitarbeiterinnen sind sie weisungsgebunden, als Gleichstellungsbeauftragte jedoch nicht. Es sei manchmal schwierig, den Vorgesetzten das klar zu machen.
An dem Gespräch beteiligt waren neben mir und Petra Bauer die Gleichstellungsbeauftragten Charlene Lammers (Steimbke), Ursula Priggen-de Riese (Hoya), Sarah Peters (Stadt Nienburg), Irina Meier (Liebenau), Anke Lampe (Rehburg-Loccum) und Stephanie Schuberth (Heemsen).