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Wer den Makler bestellt, soll ihn auch bezahlen

Mit der SPD-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen unterstützen wir den Vorschlag von Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD), das „Bestellerprinzip“ für Maklergebühren auch für Immobilienverkäufe einzuführen.

Bei steigenden Immobilienpreisen wird es immer schwieriger, Häuser und Wohnungen zu erwerben – vor allem für junge Familien mit geringen Ersparnissen. Verschärft wird das Problem dadurch, dass mit jedem Kauf je nach Region weitere 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises an Maklergebühren anfallen – für etwas, dass der Käufer in vielen Fällen nicht bestellt hat und für das er auch keine angemessene Gegenleistung erhält.

Das ist ein Zustand, den wir als SPD-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen als nicht sachgerecht empfinden. Wir unterstützen daher das von Justizministerin Katarina Barley vorgeschlagene Bestellerprinzip, bei dem zukünftig die Person, die den Makler beauftragt hat, diesen auch bezahlt. Eine Einführung des Bestellerprinzips würde keinesfalls einer Abschaffung der Makler Courtage gleichkommen, sondern dafür sorgen, dass tatsächlich derjenige dafür aufkommt, der von den Leistungen des Maklers profitiert.

Ob eine einheitliche Senkung der Makler-Provision auf 1,68 Prozent, wie es Bündnis 90/ die Grünen fordern, für alle Bundesländer sinnvoll wäre, muss geklärt werden – vor allem im Hinblick auf die massiven Unterschiede beim Aufwand und der Qualität der Maklerleistungen in unseren Regionen – ob Niedersachsen, Berlin oder Ostfriesland.