Niedersachsen gehört zu den ersten Bundesländern mit einem Vertrag zum Gute-Kita-Gesetz. Ich war gestern bei der Vertragsunterzeichnung dabei, zusammen mit Ministerpräsident Stephan Weil, Bundesministerin Franziska Giffey und dem Niedersächsischen Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes stellt der Bund den Ländern zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bis 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon gehen 526 Millionen Euro an das Land Niedersachsen.
Die Länder schließen Verträge mit dem Bund, wie sie die Qualität und die Teilhabe in Kitas und in der Kindertagespflege steigern und die entsprechenden Konzepte finanzieren werden.
Die Mittel fließen als Umsatzsteuerbeträge an die Länder, wofür das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geändert wurde. Die Änderung des FAG tritt in Kraft, wenn ein Vertragsabschluss mit allen 16 Bundesländern erfolgt ist.
Niedersachsen ist eines der ersten Bundesländer mit einem Vertrag zum Gute-Kita-Gesetz. Ich bedanke mich besonders bei Franziska Giffey für die starke Gesetzesinitiative. Das neue Gesetz bietet bessere und gerechtere Kinderbetreuung. So werden zum Beispiel ab dem 1. August 2019 neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit, wenn sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. 1,2 Millionen Kinder haben so einen Anspruch auf eine beitragsfreie Kitazeit!