Heute fand die öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zum Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) statt. Natürlich habe ich mir die Chance nicht entgehen lassen, live vor Ort die Einschätzungen der geladenen Expertinnen und Experten zu dem Gesetz zu verfolgen. Warum mir das wichtig ist? Das Gesetz strebt Beschleunigungsprozesse im Bereich Schiene und Wasserstraßen an. Soweit so gut. Aber der aktuelle Entwurf lässt viele Fragen offen, ob und inwieweit dadurch Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger eingegrenzt werden. Und das hat eine ganz entscheidende Bedeutung für den Ausbau unserer heimischen Bahntrasse Hannover-Bielefeld.
Die wichtigsten Punkte aus der Anhörung für mich waren:
1. Es bestehen große Zweifel daran, ob das MgvG in der jetzigen Fassung europarechtskonform ist. Hauptgrund der Annahme für die zuständige Sachverständige Laura von Vittorelli (Leiterin Gewässerpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.): Das Gesetz sieht eine Klageinstanz für Bürgerinnen und Bürger weniger vor. Klagen wären nur noch vor dem Verfassungsgericht möglich – für Frau Vittorelli kein adäquates Klageverfahren und daher ihrer Einschätzung zu Folge europarechtswidrig.
2. Der Sachverständig Jörg Sommer (Direktor des Berlin Institut für Partizipation) mahnt an, dass der Gesetzestext in Sachen Bürgerbeteiligung nicht konkret und damit nicht verbindlich genug sei. Die Formulierung „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ müsse noch weiter konkretisiert werden. Zu einer qualitativ hochwertigen Beteiligung müssten für ihn vier Punkte erfüllt sein:
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- Erstens: #früh. Beteiligung von Anfang an und auch fortlaufend. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht nur einmal vor Beginn eines Verfahrens Pläne vorgelegt bekommen. Es braucht Mitsprachemöglichkeiten in den unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsstufen.
- Zweitens: #echt. Es geht nicht nur darum, Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren. Information ist die Grundvoraussetzung für Beteiligung. Aber echte Beteiligung fängt erst mit Mitsprachemöglichkeiten an.
- Drittens: #gut. Informationen müssen so aufbereitet werden, dass sie auch verstanden werden können.
- Viertens: #wirkungsvoll. Die Beteiligung muss die Chance haben, wirklich etwas zu bewirken. Wirkungslose Beteiligung ist wertlose Beteiligung. Dem stimme ich in allen Punkten zu.
3. Es bestehen aktuell noch immense Zweifel, ob dieses Gesetz wirklich zu beschleunigten Prozessen führt. Grund dafür sind einerseits Rechtsunsicherheiten (siehe Punkt 1) und andererseits Verfahrensunsicherheiten.
Ich bin gespannt, was der Verkehrsausschuss und vor allem das Bundesverkehrsministerium jetzt mit diesen Einschätzungen macht. Als heimische Bundestagsabgeordnete werde ich mich in den nächsten Wochen weiter mit den Verkehrsexpertinnen meiner Fraktion zusammensetzen und überlegen, was wir noch tun können, damit sich das Gesetz nicht nachteilig für unsere Region auswirkt.