Nach zähen Verhandlungen mit der Union ist es der SPD gelungen, sich mit zahlreichen Nachbesserungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durchzusetzen. Kommunen sollen für den Bau von Windkraftanlagen entschädigt werden, alte Windräder werden nicht abgebaut. Wir haben wichtige Punkte durchgesetzt, für die die SPD seit Jahren gestritten hat. Dazu gehören ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern zur kontinuierlichen Kontrolle und Transparenz beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Endlich gibt es Geld für die Kommunen, wenn ein Windpark dort steht. Das ist auch für die Landkreise Nienburg und Schaumburg von immenser Bedeutung! Wir werden auch die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal anpassen, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.
Darüber hinaus wird der Verbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom günstiger. Künftig ist der Eigenverbrauch von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW) von der EEG-Umlage befreit. Zudem soll sichergestellt werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, weiter betrieben werden können. Für viele Anlagen wäre ab 2021 kein Weiterbetrieb mehr möglich, da sie nach 20 Jahren keine finanzielle Förderung mehr bekommen. Als Übergangslösung können alte Windkraftanlagen nun anfangs einen Cent pro Kilowattstunde als Umlage zusätzlich zu den Einnahmen bekommen, die sie durch den Stromverkauf am Markt selbst erzielen.
Damit ist erstmal der Irrsinn vom Tisch, dass funktionsfähige Anlagen abgeschaltet werden. Ich bin sehr zufrieden, dass wir den Gesetzesentwurf von Peter Altmaier (CDU) noch signifikant verbessern konnten. Nach zahlreichen Zuschriften aus den Landkreisen Nienburg und Schaumburg war für mich klar, dass wir ihn so nicht verabschieden können. Die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie der Weiterbetrieb von älteren Anlagen waren Punkte, auf die ich immer wieder angesprochen wurde. Ich bin froh, dass wir die Novelle nach zähen parlamentarischen Beratungen mit unserem Koalitionspartner nun so beschließen können. Das ist in jeder Hinsicht ein Erfolg. Das EEG 2021 steht ganz im Zeichen einer bürgernahen und dezentralen Energiewende. Mit der Verabschiedung am morgigen Donnerstag im Bundestag und der bereits erfolgten Abschaffung des Solardeckels und den Verbesserungen der Anrechenbarkeit von Solarstrom im Gebäudeenergie-Gesetz ist das Jahr 2020 ein gutes Jahr für die Solarenergie.
Aber wir wollen noch mehr und wenn möglich noch in dieser Koalition. Deshalb haben wir uns neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, in dem wir weitere Maßnahmen vereinbart haben, die im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden.
Auch die Klimabeschlüsse des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020 machen es erforderlich, den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch deutlicher als bisher vorgesehen zu forcieren. Die Ausbaupfade müssen angehoben werden. Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, wollen wir das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf Repowering weiter reformieren. Zudem ist klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden muss. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. Wir sind bereit, die Weichen neu zu stellen und mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die Punkte aus dem Entschließungsantrag in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen werden.