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Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro

Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2020. Damit gehen wichtige steuerliche Verbesserungen einher, von denen viele Bürgerinnen und Bürger profitieren werden. Es wird insbesondere eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Warum wir das machen?

In der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch viele Selbständige im Homeoffice. Oft fehlen dabei die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Um auch diesen Erwerbstätigen einen Abzug ihrer beruflich veranlassten Mehrkosten zu ermöglichen, führen wir jetzt eine Homeoffice-Pauschale ein.

Auch wer kein echtes Arbeitszimmer hat, kann nun einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen, wenn ausschließlich in der häuslichen Wohnung gearbeitet wird. Insgesamt ist der Abzug der Tagespauschale auf 120 Tage beziehungsweise auf 600 Euro im Jahr beschränkt.

Für die Tage im Homeoffice kann die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte natürlich nicht geltend gemacht werden. Bei verschiedenen beruflichen Tätigkeiten kann die Pauschale auf die verschiedenen Betätigungen aufgeteilt werden. Sie kann aber pro Person nur einmal beansprucht werden. Wird die häusliche Wohnung nicht nur von einer Person als Homeoffice genutzt, können auch die anderen Personen die Pauschale geltend machen.

Die Homeoffice-Pauschale wird, wie andere Werbungskosten auch, mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag verrechnet. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirkt sich die Homeoffice-Pauschale somit erst aus, wenn sie neben den anderen Werbungskosten den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr übersteigt. Die Anrechnung auf den Arbeitnehmerpauschbetrag ist gerecht, denn sonst würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice gegenüber denjenigen, die nicht zu Hause arbeiten können, etwa Handwerkerinnen, Kassierer, Krankenhauspersonal oder Pflegekräfte, ungerechtfertigt bevorteilt.

Die Pauschale ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet.

Neben der Homeoffice-Pauschale sieht das Jahressteuergesetz auch Verbesserungen für Ehrenamtlich Tätige durch eine Erhöhung der Übungsleiter-Pauschale und der Ehrenamtspauschale vor.