Die heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Dr. Matthias Miersch (Hannover-Land II), Achim Post (Minden-Lübbecke), Stefan Schwartze (Herford) und ich sind sich zur Bahnstrecke Bielefeld-Hannover einig: Die Antwort des Bundesverkehrsministers auf unsere klaren Fragen ist absolut unbefriedigend.
So antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann im Auftrag von Bundesminister Scheuer uns, dass sich „mit dem Deutschlandtakt (…) die verkehrlichen Anforderungen weiter erhöht“ haben, „was sich in der Prämisse einer Zielfahrzeit von 31 Minuten zwischen Hannover und Bielefeld niederschlägt.“ Und weiter: „Die DB Netz AG“ sei „als Vorhabenträgerin rechtlich gehalten, alle mit Blick auf die verkehrlichen Ziele ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen (…) zu prüfen.“ Daher sei „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage möglich, wo die Trasse verlaufen wird. Im Rahmen der Planung wird variantenoffen geprüft, welche Lösung die verkehrlichen Anforderungen wirtschaftlich und raumverträglich erfüllt.“
Wir bleiben dabei: Der Deutschlandtakt muss im Deutschen Bundestag behandelt werden. Zum einen haben wir große Zweifel daran, dass die vom Bundesverkehrsminister geforderte Kantenzeit von 31 Minuten zwischen Bielefeld und Hannover zwingend für den Deutschlandtakt erforderlich ist. Zum zweiten sehen das geltende Bundesschienenwegeausbaugesetz und der diesem Gesetz zugrunde liegende Bundesverkehrswegeplan weder eine solche Fahrzeitverkürzung noch eine Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h auf der Strecke vor. Bevor hier in Planungen gestartet wird, muss geklärt werden, ob der Planungsauftrag des Bundesverkehrsministers überhaupt gerechtfertigt ist.
So äußerte sich bei der Auftaktveranstaltung zum Planungsdialog ein Vertreter der Deutschen Bahn, dass der Planungsauftrag seitens des Bundesverkehrsministeriums bisher nur mündlich erteilt worden sei. Wir fordern, dass beim Planungsauftrag an die Deutsche Bahn eine Fahrzeitverkürzung auf 31 Minuten und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 300 km/h zwischen Hannover und Bielefeld nicht festgelegt wird. Diese Forderung haben wir auch bereits gegenüber Bundesverkehrsminister Scheuer deutlich gemacht.
Wir fordern zudem, den Planungsauftrag vorzulegen. Die Öffentlichkeit muss zwingend über diesen Auftrag informiert werden. Hierzu ist es aber auch notwendig, dass er schriftlich an die Deutsche Bahn erteilt wird.
In seiner Antwort an die Abgeordneten schreibt Staatssekretär Ferlemann, dass die fünf Varianten „mit einem einheitlichen Preisstand 2015 ermittelt“ wurden. Und weiter: „Auch bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen bleiben die Umsatzsteuer bzw. sonstige Steuern unberücksichtigt“. Damit haben die Abgeordneten jetzt Gewissheit: „Das Ministerium hantiert mit alten und vor allem unvollständigen Zahlen. Die im Raum stehenden Kosten werden sich deutlich erhöhen, wenn nicht gar verdoppeln. Auch hier spielt Herr Scheuer nicht mit offenen Karten. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, mit welcher Größenordnung wir es bei dem Projekt zu tun haben.“
In unserem Schreiben an Verkehrsminister Scheuer hatten wir außerdem gefordert, den Bürgerinitiativen während des Bürgerdialoges ein eigenes Budget für Gutachten und Verwaltungskosten zur Verfügung zu stellen. Die Antwort ist ernüchternd. Aus haushaltsrechtlichen Gründen sei eine Kostenerstattung für Ausgaben von Bürgerinitiativen durch das Bundesverkehrsministerium nicht möglich. Mit dieser Aussage geben wir uns nicht zufrieden. Um einen ernsthaften Dialog führen zu können, müssen die Bürgerinitiativen auf Augenhöhe einbezogen werden. Auch die Initiativen müssen die Chance haben, externes Expertenwissen einzuholen und eigene Ideen begutachten zu lassen. An diesem Punkt werde sich zeigen, wie ernst es Herr Scheuer und das Bundesverkehrsministerium mit dem Bürgerdialog wirklich meinen.