Durch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 11. Dezember 2020 stehen im ersten Halbjahr 2021 weitere 100 Millionen Euro für das neue „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021″ zur Verfügung. Dadurch können Schullandheime, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten und zahlreiche weitere Einrichtungen unterstützt werden.
Wir wissen alle, wie wichtig gerade im ländlichen Raum Kinder- und Jugendeinrichtungen für das Miteinander und den Zusammenhalt sind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sie die Corona-Pandemie überstehen. Ihnen muss finanziell unter die Arme gegriffen werden, weil sie in besonderem Maße von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind.
Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Schullandheime und Familienferienstätten bekommen unsere Unterstützung: Warum? Seit einem Jahr sind außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich; Schul- und Klassenfahrten wurden abgesagt und der gemeinnützige langfristige internationale Jugendaustausch kam weitestgehend zum Erliegen. Bei gleichzeitig fortlaufenden Fixkosten führte diese Situation zu Liquiditätsengpässen und damit zu einer Bedrohung der vielfältigen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.
Deshalb gibt es nach dem Sonderprogramm aus 2020 ein weiteres Sonderprogramm für 2021. Dafür wurden 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Antragsphase hat am 1. März 2021 begonnen und endet bereits am 28. März 2021. Ich rufe alle Einrichtungen aus Nienburg und Schaumburg, für die das Sonderprogramm gemacht ist, sich zu bewerben. Nähere Information — wie Richtlinien, FAQs und Antragsformulare — finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm.
Hier eine kurze Zusammenfassung der Voraussetzungen:
- Der Kreis der Antragsberechtigten (Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten der Jugendverbände, der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sport) und das bewährte Verfahren der Antragstellung bei den Dachverbänden der jeweiligen Handlungsfelder bleiben beim Sonderprogramm 2021 unverändert.
- Der Zuschuss liegt bei höchstens 90 Prozent des Liquiditätsengpasses.
- Auf der Datenbasis des Sonderprogramms 2020 konnte der Mitteleinsatz neu kalkuliert und die maximal mögliche Unterstützung von 400 Euro auf 800 Euro pro dauerhaft belegbares Bett angehoben werden.
- Zunächst wird das erste Halbjahr 2021 abgesichert — gefördert werden kann der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021, wenn durch die Coronavirus-Pandemie eine finanzielle Notlage eingetreten ist.
- Die Richtlinie gewährleistet eine umfassende, beihilferechtskonforme Unterstützung der Rechtsträger in ihrer Vielfalt.
Ich freue mich sehr, dass das SPD-geführte Familienministerium mit unserer Ministerin Franziska Giffey auch im Jahr 2021 die Not der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Blick hat. Solche Einrichtungen sind wichtig für unsere Heimat, natürlich ganz besonders für die Kinder und Jugendlichen, die in Schaumburg und Nienburg zuhause sind. Als Lehrerin und Bildungspolitikerin liegen mir ihre Interessen und Bedürfnisse bekanntermaßen ganz besonders am Herzen.