Allgemein

Weitere Corona-Antragsmöglichkeiten durch die neuen Härtefallhilfen

Ab sofort können die Härtefallhilfen in Niedersachsen beantragt werden. Hierzu wurden kürzlich die Konditionen für die von Bund und Länder gemeinsam finanzierte Härtefallhilfe veröffentlicht. Es können jetzt Unternehmen, Soloselbstständige, Vereine und andere Organisationen gefördert werden, die vorher nicht antragsberechtigt waren.

 

Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) waren.

 

Es können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. Auch Vereine und andere Organisationen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind, sind antragsberechtigt. Damit schließt Niedersachsen Förderlücken in den bisherigen Corona-Hilfen – etwa für Unternehmen, die keine Umsatzrückgänge nachweisen konnten, weil sie umgebaut haben, oder für während der Krise neu gegründete Unternehmen.

 

Von der Härtefallhilfe kann hoffentlich auch das Mehrgenerationenhaus Bückeburg in Seggebruch profitieren. Dieses hatte in den letzten Monaten mit finanziellen Engpässen aufgrund der Corona-Pandemie zu kämpfen und war wegen des erst kurzen Bestehens nicht antragsberechtigt bei den Überbrückungshilfen.

 

Dazu die Geschäftsführerin Manuela Tarbiat-Wündsch: „Wir würden uns sehr freuen, wenn wir bei diesem Hilfsprogramm berücksichtigt werden würden. Wir benötigen unbedingt das für die coronabedingte, angeordnete Schließung verauslagte Geld zurück, da wir es jetzt für die Eröffnungsphase benötigen.“

 

Die Beantragung erfolgt über das zentrale Portal www.haertefallhilfen.de. Dort sind auch die die Förderrichtlinie, weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

 

Karsten Becker (SPD), Landtagsabgeordneter für den Landkreis Schaumburg, und ich zeigen uns sehr erfreut, dass diese gemeinsame Bund-Länder-Initiative umgesetzt wird.

 

Karsten Becker (SPD): „Ich begrüße die Härtefallhilfen ausdrücklich, da die Mittel insbesondere den Unternehmen, Organisationen und Selbstständigen helfen, die pandemiebedingt eine besondere Härte erleiden und bisher leider bei den Wirtschaftshilfen komplett durch das Raster gefallen sind.“

 

Ich freue mich sehr, dass der Bund und die Länder dieses Programm entwickelt und jetzt umgesetzt haben. Es ist sehr wichtig, dass in dem Gesamtpaket der Corona-Unterstützungsmaßnahmen nun nachgebessert wurde und somit auch Vereine, kleinere Organisationen und Soloselbständige gefördert werden können. Meine Kolleginnen und Kollegen vor Ort und ich waren mit Einrichtungen, wie dem Mehrgenerationenhaus Bückeburg in Seggebruch, in regem Kontakt. Die dort entstandenen Nöte haben wir gegenüber der Landes- und Bundespolitik vielfältig kommuniziert. Nun ist dieses Programm endlich auf den Weg gebracht worden und ich ermutige alle in Frage kommenden Organisationen, einen Antrag zu stellen.