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Endlich – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Soeben wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule im Bundestag endgültig verabschiedet.

Wie ihr wisst, gab es bereits Ende Juni einen ersten Beschluss. Diesem hatte der Bundesrat aber nicht zugestimmt und somit gab es einen Vermittlungsausschuss. Gestern Abend kam es dann dort zu einer Entscheidung, wodurch wir heute mit leichten Veränderungen endlich den Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung beschließen konnten.

Wir in der SPD wissen, dass für den Rechtsanspruch zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen – und dass das Geld kostet. Deshalb unterstützen wir den Ausbau mit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen und beteiligen uns darüber hinaus auch an den laufenden Betriebskosten.

So geht’s weiter: Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Jahren danach wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Dieses Thema und Vorhaben ist eines meiner Herzensthemen dieser Legislaturperiode und ich bin sehr glücklich und zufrieden, dass wir es endlich umgesetzt haben.
Hier kann ich nur noch mal die Worte von meiner letzten Rede im Bundestag wiederholen:
„Dies ist ein ganz großer Schritt nach vorne, schon fast historisch, hin zu einer noch besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und vor allem ein Motor für bessere, für gleiche Bildungschancen für alle Kinder in unserem Land.“