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Recht auf Schuldnerberatung erforderlich: Im Austausch mit Wolfgang Lippel

Bei einem Treffen haben Wolfgang Lippel von der Schuldner- und Insolvenzberatung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und ich uns in Nienburg über die aktuelle Situation der Schuldnerberatung und die Diskussion notwendiger Gesetzesänderungen unterhalten.

Die erste Generation der Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater ginge bald in Rente, berichtet Wolfang Lippel einleitend. Dies bringe massive Nachwuchsprobleme mit sich, denn ein genaues Ausbildungsprofil gäbe es in der Beratung nicht, erklärt der erfahrende Schuldnerberater. Neben einem möglichen Studium des Sozialen, der Ökonomie oder des Rechts seien immer noch weitere Zusatzqualifikationen erforderlich. Hier wäre eine Ausbildungsoffensive hilfreich, die das Berufsfeld auch für Neueinsteigende attraktiver macht.

Bei der Beratungssituation im Nienburger Raum sei bisher durch die Corona-Krise kein Aufwuchs zu verzeichnen, berichtet Lippel. Dies könne hier aber auch erst später ankommen. Als Gründe für die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung nennt Wolfgang Lippel Arbeitslosigkeit, Krankheit, oftmals durch Suchtkrankheiten oder Unfällen hervorgerufen, sowie Trennung und Scheidung. Aber auch Einkommensarmut, unwirtschaftliche Haushaltsführung und nicht zuletzt gescheiterte berufliche Selbstständigkeiten führten zu Überschuldung, die nicht ohne Hilfe bewältigt werden könne.

Daher macht der Nienburger Schuldnerberater sich auch für eine Gesetzesänderung stark. Denn bisher gäbe es kein allgemeines Recht auf Schuldnerberatung im Bundesgesetz.

Bislang ist ein Anspruch auf Schuldnerberatung nur für die Leistungsbeziehenden von Grundsicherung gesetzlich geregelt. Arbeitende, Rentenbeziehende und andere haben keinen Rechtsanspruch. Das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Die Fach- und Wohlfahrtsverbände fordern jetzt im SGB XII die Aufnahme einer Ergänzung, die das Recht auf Schuldnerberatung für alle, unabhängig von der Lebens- und Einkommenssituation, verbrieft. „Diese Änderung ist dringend notwendig, denn zur Zeit sieht bundesweit der Zugang zu einer kostenlosen, sozialen Schuldnerberatung wie ein Flickenteppich aus“, so der Berater.

Marja-Liisa Völlers sicherte zu, sich beim zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales nach einer Möglichkeit der Änderung im SGB XII zu erkundigen, um hier ein Recht auf Beratung zu verankern.

Aber auch an den Landkreis gäbe es einen politischen Auftrag. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten stünde die Frage im Raum, ob der Landkreis bei den Grundsicherungsleistungen steigende Kosten bei Heizung und Warmwasser übernimmt. Steigende Energiepreise dürften nicht zu noch mehr Armut führen, da waren Herrn Lippel und ich uns einig.