Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU haben wir vereinbart, dass die Kommunen an den europäischen Schienengüterstrecken zukünftig deutlich weniger für neue Bahnunterführungen zahlen müssen. Gemeinsam mit über 40 Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich an das Bundesverkehrsministerium gewandt und um eine möglichst schnelle entsprechende Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes gebeten.
Das Bundesverkehrsministerium hat uns nun versichert, dass ein abgestimmter Vorschlag zur Änderung der „Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ zu Beginn des Jahres 2019 vorgelegt werden soll. Ich freue mich, dass unser Vorschlag nicht nur im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, sondern jetzt auch im Verkehrsministerium umgesetzt wird. Der aktuelle Anteil von einem Drittel der Baukosten ist für die betroffenen Kommunen viel zu hoch und führt dazu, dass fast nirgends neue Unterführungen gebaut werden konnten.
Für viele Kommunen sind das deutliche Kostenersparnisse, wenn die geänderte Verordnung in Kraft tritt. Die Planungen für weitere Unterführungen können jetzt vorangetrieben werden. Ich schlage vor, dass betroffene Kommunen einen Masterplan erstellen, wo welche Art von Unterführung auf Dauer notwendig und sinnvoll ist. Sie sollten möglichst rasch nach der Änderung der Verordnung handlungsfähig sein, um die Bürgerinnen und Bürger aber auch die heimische Wirtschaft von den langen Schrankenschließzeiten zu entlasten.