Nach der Einigung von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag heute das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Damit ist der Weg für den Digitalpakt frei.
Mit der Grundgesetzänderung kann der Digitalpakt Schule endlich kommen. Der Bund kann künftig die Länder finanziell bei ihren Bildungsaufgaben unterstützen. Das Kooperationsverbot wird damit endlich Geschichte sein. Damit ist der Weg für einen kooperativen Bildungsföderalismus zwischen Bund und Ländern frei.
Das Gezerre um den Digitalpakt hat nach ewigem Ringen ein Ende. Das hartnäckige Drängen der SPD, keine weiteren Verzögerungen zu akzeptieren, zahlt sich jetzt aus. Insgesamt wird der Bund für den Digitalpakt Schule fünf Milliarden Euro in fünf Jahren zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. Die Digitalpaktmittel können sowohl in den Aufbau und Erhalt einer digitalen Lehr-Lerninfrastruktur, als auch in die damit verbundenen Personalkosten fließen. Damit behalten wir neben der technischen Ausstattung auch notwendige Fortbildungen für Lehrkräfte im Blick. Die lange erarbeiteten Konzepte von Ländern und Kommunen können nun endlich umgesetzt werden.
Sobald die Grundgesetzänderung vom Bundesrat verabschiedet ist und die Unterschriften von Bund und Ländern unter der Verwaltungsvereinbarung stehen, können die Gelder fließen. Wir erwarten, dass Bildungsministerin Anja Karliczek diese letzten Schritte zügig und solide vorbereitet, damit nicht wieder mehrere Jahre ins Land gehen, bis die Digitalisierung der Schulen vorangetrieben wird.