Wie erreichen wir mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter? Diese vielseitige Frage sorgt derzeit bundesweit für Diskussionen. Deshalb habe ich im Rahmen eines Fachgesprächs der Koalitionsfraktionen mit den beteiligten Expertinnen und Experten diskutiert.
Denn das Thema brennt allen unter den Nägeln. Gerade bei uns in den ländlichen Regionen und entlang der A2 vergeht leider kaum ein Tag, an dem nicht der Notarzt ausrücken muss. Wir müssen jetzt zügig zu einer rechtlich sauberen Klarstellung kommen. Das sind wir den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und der guten und zuverlässigen Notfallversorgung schuldig.
Im Notfall kommt es auf Sekunden an. Eigentlich dürfen nur Ärzte invasive Maßnahmen zur Lebensrettung vornehmen, wie beispielsweise das Anlegen von Infusionen. Da greift der Heilkundevorbehalt. Auf der anderen Seite macht sich die Notfallsanitäterin strafbar, wenn sie lebensrettende Maßnahmen unterlässt. Ein unmöglicher Konflikt!
Um diesen Konflikt von all seinen Seiten zu beleuchten, verschiedene Meinungsbilder sowie juristische Einschätzungen einzuholen, haben wir als Koalitionsfraktionen zu dem gemeinsamen Fachgespräch Ende November in den Deutschen Bundestag eingeladen. Mit dabei waren Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Rettungsdienstverbände, der Länder und Kommunen sowie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
Es war ein guter und konstruktiver Austausch. Er hat mich in der Auffassung bestärkt, dass es nicht in jedem Bundesland andere Regelungen für die Entscheidung geben darf, ob Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Leistungen im Rettungswagen erbringen können oder nicht. Das führt nur zu einem bundesweiten Flickenteppich. Ich bleibe an diesem Thema dran.