Aufgrund einer neuen Weisungslage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es rückwirkend zum Jahresanfang die Möglichkeit einer Kostenerstattung von digitalen Endgeräten (zum Beispiel Laptops, Tablets oder Drucker) für das Homeschooling von Schülerinnen und Schülern deren Familien auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen sind. Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist der Präsenzunterricht an nahezu allen Schulen weitgehend oder vollständig eingestellt worden. Stattdessen findet Distanzunterricht statt. Für alle Beteiligten bedeutet das eine enorme Herausforderung. Ganz besonders schwierig ist die Situation für Kinder, deren Familien auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen sind. Ich stand in den vergangenen Monaten dazu immer wieder mit Lehrkräften in Kontakt. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben bereits im letzten Jahr ein Positionspapier veröffentlicht, in dem wir digitale Lehrmittelfreiheit für alle Kinder, egal aus welchem Elternhaus, fordern. Mit der neuen entsprechende Regelung zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte bin ich zufrieden.
Der Bund hatte den Bund-Länder-Digital-Pakt im Sommer des vergangenen Jahres um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollten die Länder dabei unterstützt werden, Schulen mit digitalen Endgeräten auszustatten, die dann bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.
Sofern eine flächendeckende Umsetzung des Digital-Paktes noch nicht möglich ist, dürfe dies nicht zulasten der betroffenen Schülerinnen und Schüler gehen, so der Bundesminister für Arbeit und Soziales Huberts Heil (SPD). Aus diesem Grund hat er die Bundesagentur für Arbeit angewiesen, dass die Jobcenter die Kosten für digitale Endgeräte übernehmen, wenn kein Gerät, insbesondere keines vonseiten der Schule, bereitsteht. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern müssen den entsprechenden Bedarf beim Jobcenter geltend machen, der im Regelfall bis zu 350 Euro betragen kann. Damit dies auch in den kommunalen Jobcentern so umgesetzt werden kann, ist die Regelung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Für mich steht fest: Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler faktisch vom Unterricht ausgeschlossen werden und sich Armutsrisiken verfestigen. Gesundheitsschutz und Teilhabechance müssen Hand in Hand gehen!