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Ein guter Schritt für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen: Information über Schwangerschaftsabbrüche nicht länger unter Strafe gestellt

Anlässlich der nun startenden parlamentarischen Beratung der geplanten Streichung des §219a StGB erklären MdB Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen und MdB Marja-Liisa Völlers, SPD:

 

Mit der Aufhebung der Strafvorschrift zur sogenannten Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB endet nun ein langes politisches Tauziehen. Die Norm ging auf die Zeit des Nationalsozialismus zurück und war in der letzten Wahlperiode im Rahmen einer Kompromisslösung etwas entschärft worden, stand aber trotzdem weiter in der Kritik. Es fehlte schon an der notwendigen Rechtsklarheit und darüber hinaus erschwerte der Paragraf die sachliche Information über das Thema des Schwangerschaftsabbruches.

Gerade in den heutigen Zeiten, in denen die Selbstbestimmung der Frauen vielerorts Rückschritte erlebt, setzt der Bundestag mit der Streichung ein wichtiges Signal. Die Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin im Auswärtigen Amt Katja Keul stellt dazu fest: „Während beispielsweise in den USA das Recht auf Abtreibung immer weiter eingeschränkt wird, stellen wir eben dieses Selbstbestimmungsrecht in den Mittelpunkt.“ Dazu ergänzt die Bundestagsabgeordnete Marja-Liisa Völlers: „Damit wird endlich eine eindeutige Rechtslage geschaffen und die unnötige Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten beendet. Wir freuen uns, dass es von jetzt an eine echte Informations- und Aufklärungsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte und insbesondere für Betroffene gibt.“ Ungewollt Schwangere können nun schnelle und verlässliche Informationen bekommen, was die Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung bildet. Beide Abgeordnete begrüßen diesen Schritt und erklären: „Gut, dass die Ampel-Koalition solche Reformen endlich in die Tat umsetzt. Zahlreiche weitere Projekte werden auf dem Weg zu einer modernen Gesellschaftspolitik folgen.“