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Jedes Kind hat das Recht auf einen guten Start ins Leben

Auch im reichen Deutschland gibt es viele Familien, in denen das Geld knapp ist – obwohl ihre Eltern arbeiten. Ich bin daher froh über die anstehenden Erhöhungen der existenzsichernden Leistungen für Kinder.

Denn alle Kinder haben ein Recht darauf, unbeschwert aufzuwachsen. Sie sollen einen guten Start ins Leben haben. Ab 1. Juli 2019 erhöhen wir daher die existenzsichernden Leistungen für Kinder. Das Kindergeld steigt um 10 Euro und der Höchstbetrag des Kinderzuschlags um 15 Euro im Monat. Darauf wollen wir unser Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung aufbauen.

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ bauen wir den Kinderzuschlag für die Familien aus, die trotz Arbeit nur wenig Geld zur Verfügung haben: In Zukunft wird er automatisch an das neue Existenzminimum angepasst. Bislang entfiel der Kinderzuschlag ab einer bestimmten Einkommensgrenze abrupt. Das wird ab 1. Januar 2020 anders: Dann schmilzt der Kinderzuschlag mit steigendem Einkommen behutsam ab. Mit dieser neuen Regelung sorgen wir dafür, dass sich Mehrarbeit auch für Eltern mit kleinem Geldbeutel lohnt und damit für mehr Gerechtigkeit.

Ein besonders hohes Armutsrisiko tragen Alleinerziehende, und das, obwohl sie oft die komplette elterliche Verantwortung tragen. Auch ihnen wirf mit dem Gesetz der Rücken gestärkt. So werden Unterhaltsvorschuss und Unterhaltszahlungen für das Kind in Zukunft nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Zudem entfallen für all jene Familien, die ab 1. August den Kinderzuschlag beziehen, die Kita-Gebühren. Diese Eltern sparen so jeden Monat viel Geld. Sie können sich damit einen Kita- oder Tagesmutter-Platz leisten und so Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Das stärkt gerade die Familien, die auf eine Erwerbstätigkeit besonders angewiesen sind.

Außerdem gibt es ab 1. August für bedürftige Familien mehr Geld am Anfang des Schuljahres für Stifte, Hefte und Schulranzen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos – der Eigenanteil entfällt. Die Kosten für Nachhilfeunterricht können künftig bereits früher durch den Leistungsträger übernommen werden. Die Versetzung muss nicht mehr unmittelbar gefährdet sein. Mit den Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket schaffen wir mehr Chancen für Kinder in Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.