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Das haben wir mit dem Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen

Ich habe für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischen Lage von nationaler Tragweite) gestimmt. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags ist es unsere Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und den Spielraum, innerhalb dessen sich die Regierung bewegen darf, genau zu definieren. Das haben wir mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz auch erfüllt.

In den ersten Monaten beinhaltete das Infektionsschutzgesetz aus Sicht vieler Experten eine ausreichende Grundlage für das Handeln der Bundes- und Landesregierungen. Mit zunehmendem Zeitablauf verringerte die Legitimation zum Erlass von Rechtsverordnungen. Daher ist der heutige Beschluss zur Anpassung des Bevölkerungsschutzgesetzes eine entscheidende Grundlage für die Demokratie, unsere Grundrechte und damit auch unser aller Freiheit.

Vier für mich zentrale Bausteine sind:

1. die Konkretisierung, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt werden dürfen;
2. die Begründungspflicht der Regierung für die einzelnen Maßnahmen, die wiederum die gerichtliche Überprüfung erleichtern werden;
3. die grundsätzliche zeitliche Befristung der jeweiligen Maßnahmen auf zunächst vier Wochen und 4. die zeitliche Befristung der Befugnisse insgesamt angesichts der „Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag bis zum 31.März 2021.

Zu einer funktionierenden Demokratie gehören immer Austausch, eine andere Meinung und eine faire Debatte. Sie sind nicht nur notwendig, sie machen sie sogar stark. Als Geschichtslehrerin läuft es mir jedoch kalt den Rücken runter, wenn ich sehe, welche historischen Vergleiche mit dem Bevölkerungsschutzgesetz gezogen werden. Die von den Nationalsozialisten im März 1933 erpresste Selbstaushebelung des Parlaments als Vergleich zu nehmen, ist mehr als geschichtsvergessen. Der Sozialdemokrat Otto Wels würde sich im Grabe herumdrehen.