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Mein Gespräch mit Gerhard Durchstecher

Im Rahmen meiner Sommerreise „Völlers on Tour“ traf ich den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hameln, Gerhard Durchstecher. Im Zentrum des Gespräches stand der Austausch über die neunen Möglichkeiten des Teilhabe- und des Qualifizierungschancengesetzes, die auf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zurückgehen. 

Gerhard Durchstecher hat mir bei unserem Gespräch wertvolle Anregungen und Ansichten zu den neuen Gesetzen mitgeteilt und es freut mich zu sehen, mit welch großem Engagement er das  Teilhabe- sowie Qualifizierungschancengesetz im hiesigen Wahlkreis bekannt macht. Vor allem die Klein- und Mittelständischen Betriebe und die Gemeinden vor Ort profitieren enorm von seiner Hilfe.

Die Agentur für Arbeit Hameln, mit ihren vier weiteren Geschäftsstellen in Stadthagen, Holzminden, Rinteln und Bad Pyrmont, bedient als Dienstleister für die Menschen und Unternehmen vor Ort einen großen ländlichen Raum, der vor allem durch den Klein- und Mittelstand geprägt ist.

Die Agentur für Arbeit hat laut Durchstecher ein vorrangiges Ziel: Sie möchten die Arbeitslosigkeit schnellstmöglich beenden oder ganz vermeiden, offene Stellen mit den passenden Bewerberinnen und Bewerbern besetzen und vor allem junge Menschen bei der Berufswahl unterstützen. Außerdem achten sie darauf nicht nur das einzelne Individuum zu betrachten, sondern auch dessen Familien- und Sozialleben mit einzubeziehen.

Um diese Ziele zu erreichen sei es wichtig, die neuen Möglichkeiten, die beide Gesetze bieten, bei den Arbeitsgebern vor Ort bekannt zu machen. Durchstecher merkte an, dass die Gesetzte gut sind und dass sie vielen Menschen eine Chance bieten, nach langer Beschäftigungslosigkeit eine sinnstiftende Arbeit zu bekommen oder aber sich in einer Beschäftigung zur Fachkraft zu qualifizieren.  Arbeitgeber würden so die dringend benötigten qualifizierten Arbeitskräfte erhalten und den Menschen vor Ort wird geholfen.

Das Teilhabechancengesetz ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten. Es soll die Langzeitarbeitslosigkeit verringern und besonders lange Arbeitslosigkeit verhindern. Dafür integriert es die zwei neuen Fördermöglichkeiten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ins Sozialgesetzbuch 2 (SGB II). Langzeitarbeitslose sollen durch einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie individuelle Unterstützung und Betreuung wieder am Arbeitsleben teilhaben können. Ansprechpartner für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ist das Jobcenter des Landkreises Schaumburg.

Das Qualifizierungschancengesetz ist ebenfalls am 1.1.2019 in Kraft getreten. Es bietet Arbeitslosen und Beschäftigten mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert diese Möglichkeiten durch ein vergrößertes Weiterbildungsangebot und durch mehr finanzielle Mittel, die sie Mitarbeitern in Weiterbildung zur Verfügung stellt. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit Stadthagen. Für Arbeitgeber steht der dortige Arbeitgeberservice zur Verfügung.

 

Mehr Informationen finden Interessierte unter:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/qualifizierungschancengesetz.html, sowie unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html